Insofern kann B. daher keine Sorgfaltswidrigkeit zur Last gelegt werden. Dasselbe trifft auch zu, als er trotz der hinteren, offenen Bindungsschnalle von den verschiedenen Möglichkeiten diejenige wählte, welche schliesslich zum Unfall führte. Wie erwähnt, verblieb ihm keine Zeit, die verschiedenen Varianten abzuwägen, um sich schliesslich für die am besten geeignete zu entscheiden.