Hätte er mit dem Absteigen vom Sessellift zugewartet, wäre es durchaus möglich gewesen, dass sich dadurch ein anderer Unfall ereignet hätte. Nicht anders verhält es sich hinsichtlich eines Bremsmanövers oder eines Notsturzes. Abgesehen davon kann B. - wie erwähnt - nicht zum Vorwurf gemacht werden, falls er nicht eine allenfalls weniger gefahrvolle Variante gewählt hat. Der 8