a) Der Beschwerdeführer wendet ein, dass B. die Lage beim Ausstieg aus dem Sessellift falsch eingeschätzt habe und aufgrund der an diesem Tag herrschenden Rahmenbedingungen auf der Ausstiegsfläche mit vielen Leuten hätte rechnen müssen. Durch ein frühzeitiges Ausweichen nach rechts oder ein Einreihen hinter seine Mitfahrer hätte der Unfall verhindert werden können.