Um diese Personen nicht zu gefährden, habe er auch nicht abbremsen bzw. das Brett querstellen können. Auch ein Ausweichen nach rechts sei ihm wegen der sich im Ausstiegsbereich aufhaltenden Personen und zudem wegen des dortigen Holzgestells nicht möglich gewesen. Die als Zeugin befragte X., Freundin des Verunfall- 6 ten, schloss ebenfalls nicht aus, dass der rechte Teil der Ausfahrt zum Unfallzeitpunkt wegen der vielen Leute blockiert und es für B. daher nicht möglich war, rechts an ihnen vorbeizufahren. A. bringt dazu in seiner Beschwerde verschiedene Einwände vor, auf die nachfolgend näher einzugehen ist: