4. Der Unfall ereignete sich unbestrittenermassen in einer Entfernung von 5-7 Metern von der Ausstiegsstelle des Sessellifts, wo sich rechts eine Sitzbank und davor noch eine Holzgestell befand. B. sass auf dem 6-er Sessellift ganz rechts. Nach seinen Angaben hatte er nach dem Ausstieg nur die Möglichkeit, sich neben A. durchzuzwängen. Er habe wohl gesehen, dass es eng werden würde, doch habe keine Alternative bestanden. Nach links habe er wegen der mit ihm im Sessellift hochgefahrenen Personen nicht ausweichen können. Um diese Personen nicht zu gefährden, habe er auch nicht abbremsen bzw. das Brett querstellen können.