Als Rechtsquelle für das im Einzelfall gebotene Mass an Sorgfalt kommen gesetzlich festgelegte Sorgfaltspflichten, aber auch aussergesetzliche Vorschriften in Frage. Ebenso dienen allgemeine Rechtsgrundsätze als Grundlage für die Bemessung der anzuwendenden Sorgfalt. Im Rahmen des Schneesportrechts spielen deren zwei eine wesentliche Rolle; das allgemeine Gebot, durch sein Verhalten die Sicherheit seiner Mitmenschen nicht zu gefährden, sowie der sogenannte Gefahrensatz. Letzterer bestimmt, dass derjenige, welcher einen Zustand der Gefahr schafft, verpflichtet ist, die zur Vermeidung eines Schadens erforderlichen Vorsichtsmassnahmen zu treffen.