B. Am 29. April 2002 stellte A. Strafanzeige gegen B. wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Verfügung vom 17. September 2002 zur Klärung dieses Unfalles eine Strafuntersuchung in Sachen C.: Skiunfall zum Nachteil von A..