A. Am 1. April 2002, um ca. 13.45 Uhr, ereignete sich im Skigebiet D. in C. bei der Bergstation des 6er-Sessellifts E. ein Unfall. Unmittelbar davor fuhr B. mit dem voll besetzten Sessellift E. in Richtung Bergstation. Dabei sass er auf dem Sessel ganz rechts und hatte vorschriftsgemäss einen Fuss aus der Bindung seines Snowboards gelöst. Nachdem er an der Bergstation aus der Bahn gestiegen war, bemerkte er, dass sich auf der Ausstiegsfläche mehrere Wintersportler befanden. Nach links konnte B. aufgrund seiner Mitfahrer nicht ausweichen.