3. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ist demnach gutzuheissen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden keine Kosten erhoben und keine ausseramtlichen Entschädigungen zugesprochen (Art. 160 StPO). 9 Demnach erkennt die Beschwerdekammer : 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, die angefochtene Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache zur weiteren Untersuchung und Entscheidung an den Bezirksgerichtspräsidenten Hinterrhein zurückgewiesen. 2. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Mitteilung an: __________