Ist der Entscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wird die Verfügung des Bezirksgerichtspräsidenten Hinterrhein auch im Kostenpunkt hinfällig. Insofern ist auf diesen Punkt der Beschwerde auch nicht weiter einzugehen. Im Hinblick auf die erforderliche Neubeurteilung der Sache erachtet es die Beschwerdekammer jedoch angezeigt, diesbezüglich auf Folgendes hinzuweisen: