A. 1. Am 16. Mai 2002, um 19.54 Uhr, fuhr A. als Lenker des Postautos NR. X von D. Richtung E.. Zur gleichen Zeit fuhr B. mit seinem Motorrad Marke Yamaha mit den Kontrollschildern NR. Y auf der F.-Str. von E. Richtung D.. In der abfallenden Rechtskurve unmittelbar vor der Abzweigung zum C. geriet B. mit seinem Motorrad zu weit nach links und kollidierte heftig mit dem entgegenkommenden Gesellschaftswagen. B. erlitt eine Gehirnerschütterung sowie einen Unterarmbruch mit Verschiebung der Knochenteile. Er verzichtete indes darauf, Strafantrag wegen Körperverletzung zu stellen. Andere Personen wurden nicht verletzt. Am Motorrad entstand erheblicher Sachschaden.