Nach der Linkskurve habe C. gebremst, so dass er (D.) seitlich nach vorn geflogen sei. Der Grund für den Sturz liege im Abbremsen durch C.. Angesichts dieser Beweislage gibt es überhaupt keine Zweifel darüber, dass der Verunfallte mit seinem Motorrad zu Fall gekommen ist, weil er dieses aus hoher Geschwindigkeit zu brüsk abgebremst und dadurch die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren hat. Dies sind die Fakten; die in der Beschwerde genannten Hypothesen sind rein spekulativer Natur.