Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung eröffnet und im Rahmen des Verfahrens eingehend geprüft, ob einem der direkt am Unfall Beteiligten, namentlich der Lenkerin des Personenwagens, F., und dem Traktorfahrer G., aber auch den dem verunglückten C. voraus- beziehungsweise nachfahrenden Motorradlenkern B. und E. eine Verkehrsregelverletzung und damit ein strafrechtlich relevantes Verschulden angelastet werden kann. Der Untersuchungsrichter konnte diese Frage auf Grund der Aktenlage verneinen, stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der Verkehrsunfall vermutlich auf ein