Die Staatsanwaltschaft hat das wegen des Verkehrsunfalls vom 15. September 2001 zwischen H. und I. eröffnete Strafverfahren zwar eingestellt, dem Nachlass des dabei tödlich verunglückten Motorradfahrers jedoch die Verfahrenskosten auferlegt. Als Witwe und folglich Erbin des Unfallopfers hat A. zweifellos ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Kostenentscheides, so dass auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten ist.