D. Gegen diese Verfügung beschwerte sich A., die Witwe des verstorbenen Motorradfahrers, am 19. Mai 2003 durch Rechtsanwalt Dr.iur. Alfred Schütz bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden mit dem Antrag, die Ziffer 2 der angefochtenen Einstellungsverfügung sei aufzuheben und es seien die gesamten Untersuchungskosten auf die Staatskasse zu nehmen. Die Staatsanwalt- 4