Diesem Begehren wurde stattgegeben und K. vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen mit der Ausarbeitung einer Expertise beauftragt. Der Gutachter kam in seinem Bericht vom 6. September 2002 zum Schluss, dass der tödlich verunfallte Motorradlenker bei Einleitung des Bremsmanövers mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gefahren sein musste. Als F. zu ihrem Überholmanöver angesetzt habe, sei C. noch mindestens 350 m entfernt gewesen. In der für sie ungünstigsten Variante habe sich die Lenkerin des Personenwagens noch auf der Höhe des Landwirtschaftsfahrzeugs befunden, als der Motorradlenker reagiert habe.