war nach der Einfahrt I. zu dem von G. gelenkten, mit knapp 30 km/h fahrenden Traktor aufgeschlossen und hatte nach dem Ende einer Sicherheitslinie zum Überholen dieses Fahrzeugs angesetzt. Sie führte dieses Manöver mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h durch und konnte es nach der Darstellung von B. und G. ohne Behinderung der herannahenden Motorradfahrer abschliessen, wobei es der erstere für möglich hält, dass er seine Fahrt durch Wegnahme von Gas etwas verlangsamt hatte. In dieser Situation schloss C. offenbar zum Motorrad von B. auf. Er bremste sein Fahrzeug stark ab, verlor dabei die Herrschaft über seine Maschine und kam mit dieser zu Fall.