Nach der langen Geraden bei der Mineralquelle H. bemerkte der vorausfahrende B. bei der Örtlichkeit J. vor einer Linkskurve, dass auf dem folgenden, etwa 250 langen geraden Strassenabschnitt ein schwarzer Opel Zefira einen Traktor mit Anhänger überholte. F. als Lenkerin dieses Opels mit den Kennzeichen vvv. war nach der Einfahrt I. zu dem von G. gelenkten, mit knapp 30 km/h fahrenden Traktor aufgeschlossen und hatte nach dem Ende einer Sicherheitslinie zum Überholen dieses Fahrzeugs angesetzt.