A. Am 19. August 2002, um ca. 16.50 Uhr, fuhr A. mit seinem Personenwagen, Kontrollschilder XXX., vom E. herkommend, talwärts in Richtung D.. Dabei entschied er sich, das Fahrzeug bei der nächsten Gelegenheit zu wenden, um wieder in Richtung G. zu fahren. In der Galerie F. sah er, dass sich nach der Galerie eine Möglichkeit bot, das Auto zu wenden. Dort befindet sich nämlich am linken Strassenrand eine Wiese. A. will ausgangs der Galerie seinen Personenwagen auf Schritttempo abgebremst, den linken Richtungsanzeiger gestellt und zum Wendemanöver angesetzt haben. Als er sich mit seinem Fahrzeug ganz auf der Gegenfahrbahn gefunden habe, habe er in der Galerie einen in Richtung D.