Die Kostenauflage setzt ferner voraus, dass zwischen dem schuldhaften Verhalten und der Eröffnung beziehungsweise der Erschwerung der Strafuntersuchung ein Kausalzusammenhang besteht. Wurde die Untersuchung infolge eines zivilrechtlich vorwerfbaren Verhaltens des Angeschuldigten eröffnet, das nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und der allge- 5