C. Mit Teileinstellungsverfügung vom 29. Juli 2002 stellte die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafuntersuchung wegen Veruntreuung gegen A. ein. Die Kosten blieben bei der Prozedur. Begründet wurde die Teileinstellung unter anderem damit, dass A. in Zusammenhang mit dem TV-Gerät, welches er nach mehreren Wasserschäden im Nachtclub Y. zu sich nach Hause genommen und der Polizei schliesslich nach Anweisung anstandslos übergeben habe, kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen werden könne.