Es waren auch keine Bremsspuren vorhanden. Abgesehen davon, dass entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin, der Personenwagen Fiat Punto nicht an der rechten sondern an der linken Frontseite, und der Personenwagen Subaru Justy nicht an der vorderen rechten sondern an der vorderen linken Seite beschädigt ist, kann aus diesen Beschädigungen nichts abgeleitet werden, was schlüssig wäre.