Wäre B. tatsächlich geradeaus gefahren, wäre die gesamte Front des von ihr gelenkten Personenwagens eingedrückt worden. Im Weiteren rügt sie, der Kreispräsident habe die Untersuchung nicht ergänzt, obwohl B. nach dem Unfall in Anwesenheit der Zeugen F. und E. selber eingeräumt habe, dass sie in Tat und Wahrheit in den Parkplatz des Einkaufcenters habe einmünden wollen. Schliesslich bringt sie vor, auch sie könne als Zeugin befragt werden.