Fünf Dörfer sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen B. fortzuführen durch Ergänzung der Untersuchung und anschliessenden Erlass eines Strafmandates bzw. Anklageerhebung beim zuständigen Bezirksgerichtsausschuss Landquart. 3. Unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge.“ 4 Der Kreispräsident Fünf Dörfer beantragte die Abweisung der Beschwerde. B. liess sich nicht vernehmen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :