Als neue Tatsachen wurden genannt, ihre Arbeitskollegin E. habe festgestellt, dass die Kollisionsgegnerin nach Alkohol gerochen habe. Zudem habe ihr Arbeitskollege F. von der Kollisionsgegnerin vernommen, dass diese auf den Parkplatz habe einmünden wollen. Daher wurde beantragte, E. und F. als Zeugen zu befragen. Gemäss dem Bericht der Kantonspolizei vom 10. Februar 2003 wurde bei beiden Kollisionsbeteiligten je einen Atemlufttest durchgeführt. Sie verliefen negativ.