Polizeilich am gleichen Tag einvernommen, gab A. zu Protokoll, vor dem Verlassen der Ausfahrt angehalten und sich vergewissert zu haben, dass auf der C. keine Fahrzeuge kommen würden. Während sie gestanden sei, habe sie gesehen, dass sich von links ein Personenwagen genähert habe. Sie sei der Meinung gewesen, dass dessen Lenkerin den rechten Richtungsanzeiger betätigt habe und demzufolge in den Parkplatz habe einbiegen wollen. Deshalb habe sie den linken Richtungsanzeiger gestellt und sei nach links in die C. eingefahren. Im Anschluss daran sei es plötzlich zur Kollision gekommen.