D. S. liess am 9. Januar 2001 durch ihren Rechtsvertreter Strafanzeige erstatten gegen M. E. und P. E. sowie D. wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung bzw. Tätlichkeit, begangen am 8. Januar 2001 in der genannten Liegenschaft M.. M. E. und P. E. wurde weiter Diebstahl, begangen am 7. Dezember 2000 in derselben Liegenschaft, vorgeworfen. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 24. April 2001 gegen M. E. und P. E. eine Strafuntersuchung. Am 19. Oktober 2001 stellte darüber hinaus +A., gestorben am 13. September 2002, Strafantrag gegen P. E. wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs, begangen am 18. Oktober 2001 in der Liegenschaft M..