vom Mobiltelefon von D. wurde S. in die Stube gelockt und während ½-1 Stunde in ihrer Wohnung festgehalten, indem die Beschwerdegegner und D. ihre Türe zum Treppenhaus hin versperrten. Sie setzten auf der Tür zwei neue Schrauben ein und spannten zwischen diesen und der Türfalle eine Schnur. S. brach mit der Hellebarde von innen die untere Türfüllung heraus und versuchte durch diese Öffnung in das Treppenhaus zu gelangen. P. E. und D. nahmen ihr die Hellebarde ab, drängten sie zurück in die Wohnung und schraubten zwei Dachlatten vor die Öffnung.