An jenem Nachmittag begaben sich das Ehepaar M. E. und P. E. zusammen mit dem Schreiner D. in X. kurz nach 13.00 Uhr nach M. zum fraglichen Wohnhaus, um beim Aufgang ins zweite Obergeschoss eine Türe zu montieren. Weil S. die Haustüre zur Treppe geschlossen hatte und den Schlüssel stecken liess, wuchtete P. E. die Türe auf. Oben auf der Treppe stand S. mit einer Hellebarde in der Hand und wollte die Beschwerdegegner und D. nicht passieren lassen. Nachdem sie auch ein zweites Mal nicht durchgelassen wurden, verliessen sie das Gebäude und D. rief die Kantonspolizei Graubünden an. Weil der Polizeiposten in Küblis erst ab 14.00 Uhr besetzt war, wurde er nur mit der Notruf- und