wonach S. bis zum 31. Oktober 2000 alle Waren, die den Zugang zur Wohnung ins zweite OG behinderten und im Zwischenbau standen, hätte wegräumen müssen. S. verweigerte zweimal die Annahme des Amtsbefehls und brachte beim zweiten Mal das Schreiben ungeöffnet nach Küblis zurück, wo sie es dem zustellenden Beamten vor die Tür legte.