Als neue Eigentümer beabsichtigten sie, bei der Treppe ins zweite OG eine Türe anzubringen und zudem die Türe aus S.s Küche gegen den Stall zu schliessen, wie dies im Erbteilungsvertrag festgehalten worden sei. Nachdem die Annahme dieses Einschreibebriefes zweimal verweigert worden war, stellten sie ihr dasselbe Schreiben mit normaler Post und ohne Absender zu. Auf Antrag des Ehepaares M. E. und P. E. und nach erfolgtem Augenschein erliess der Kreispräsident Küblis am 29. August 2000 einen Amtsbefehl, 3