B. Mit Mietvertrag vom 4. Oktober 1988 hatte +A. die Wohnung im ersten OG sowie den nördlich der Veranda stehenden Holzschopf an S. vermietet. Das Ehepaar M. E. und P. E. wollte S. mit Schreiben vom 18. Mai 2000 mitteilen, dass sie bis am 31. Mai 2000 Zeit habe, um im Treppenhaus und im Zwischenbau ihre Waren und Mobilien zu räumen. Als neue Eigentümer beabsichtigten sie, bei der Treppe ins zweite OG eine Türe anzubringen und zudem die Türe aus S.s Küche gegen den Stall zu schliessen, wie dies im Erbteilungsvertrag festgehalten worden sei.