chung gegen R. wurde daher zu Recht eingestellt. III. Ist die Beschwerde nach dem Gesagten abzuweisen, gehen die Kosten der Beschwerdekammer unter solidarischer Haftung zu Lasten der Beschwerdeführer. 13 Demnach erkennt die Beschwerdekammer: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.-- gehen unter solidarischer Haftung zu Lasten der Beschwerdeführer. 3. Mitteilung an: _________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Der Aktuar ad hoc