Ein Verhalten ist nach der in ständiger Praxis der schweizerischen Gerichte befolgten Lehre vom adäquaten Kausalzusammenhang dann typisch oder eben adäquat, wenn es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet ist, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen; eine Bedingung ist mit anderen Worten adäquat, wenn sie möglicherweise den betreffenden Erfolg herbeiführt, also eine dem Erfolg entsprechende Gefahr in sich birgt. Wären J. K. und S.