zer dieser Abfahrt waren durch die Warntafel darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie eine Strecke zu befahren im Begriffe waren, die gewisse Gefahren barg und dass sie diese Variante folglich in eigener Verantwortung benutzten. Angesichts dieser Situation drängte es sich nicht auf, das ganze Gebiet vollständig zu sperren, sondern es konnte den hinreichend gewarnten Sportlern der Entscheid überlassen werden, ob sie die mit gewissen Risiken behaftete Strecke befahren wollten. Gerade J. K. und S.