markierte und nicht kontrollierte Skiabfahrt begab. Diese Tafel wird nach der Umschreibung in den SKUS-Richtlinien nur dort aufgestellt, wo eine besondere Gefahren bergende, nicht markierte Abfahrtsmöglichkeit abzweigt. Es wird damit also darauf hingewiesen, dass eine gewisse Gefahr bestehen kann, die der Benutzer der fraglichen Abfahrt in eigener Verantwortung auf sich zu nehmen hat, dass die Risiken aber nicht als so hoch eingeschätzt werden, dass eine vollständige Sperrung der Abfahrt zu erfolgen hätte. Wenn der Angeschuldigte die Situation am fraglichen Tag nach all den getroffenen Massnahmen in diesem Sinne beurteilte, kann ihm dies nicht zum Vorwurf gereichen.