Auf Grund dieser Vorkehrungen durfte R. davon ausgehen, dass in dem Gebiet, das von Wintersportlern erfahrungsgemäss befahren wird und in dessen Bereich mit spontan abgehenden, aber auch von vom Grat bis zur Gemslücke aus abfahrenden Skifahrern ausgelösten Lawinen zu rechnen war, die Gefahr von Lawinenniedergängen als gebannt angesehen werden durfte. Nachdem die Sprengungen im gefährdeten Hang der Gemslücke keine Lawinen auszulösen vermocht hatten und es praktisch nicht vorkam,