Es kommt dazu, dass es sich sowohl bei J. K. und S. K. als auch bei den Brüdern P. um ortskundige und erfahrene Skifahrer handelte, von denen erwartet werden durfte, dass sie auf die wahrgenommenen Warnungen Rücksicht nehmen würden. R. begab sich am frühen Morgen des 21. Februar 2000 ins spätere Unfallgebiet und nahm am fraglichen Nordhang des Mittelgrates verschiedene Sprengungen vor, welche allerdings zu keinen Schneeabgängen führten. Diese Massnahmen traf der Angeschuldigte im Bereiche der Gemslücke, was nicht nur wegen der von dort aus von vielen Variantenfahrern gewählten Abfahrt, sondern auch zur Sicherung der Masten des Q.- und des D.-Liftes geboten war.