am fraglichen Morgen an dieser Stelle die gelben Warnlampen hätten blinken sehen. Es steht also fest, dass die Passagiere der Bergbahnen auf die erhebliche Lawinengefahr ordnungsgemäss aufmerksam gemacht worden waren und sich somit bewusst sein mussten, dass sie bei der Wahl ihrer Abfahrtsrouten diesem Umstande gebührend Rechnung zu tragen hatten. Es kommt dazu, dass es sich sowohl bei J. K. und S. K. als auch bei den Brüdern P. um ortskundige und erfahrene Skifahrer handelte, von denen erwartet werden durfte, dass sie auf die wahrgenommenen Warnungen Rücksicht nehmen würden.