Es steht fest, dass durch die entsprechenden Signalisationstafeln und Lawinenwarnleuchten bei den Talstationen der T.-Bahn in U. und bei der Talstation der Z.bahn in E. sowie bei den Mittel- und Bergstationen auf die aktuelle erhebliche Lawinengefahr hingewiesen wurde. S. K. hielt in seiner schriftlichen Stellungnahme ausdrücklich fest, dass er bei der Talstation in U. die Warnung vor der Lawinengefahr am Infobrett wahrgenommen habe. Auch L. P. und G. P. bestätigten, dass sie 9