c) Es ist auf Grund der Aktenlage offenkundig, dass am 21. Februar 2000 im Z.gebiet eine erhebliche Lawinengefahr bestand. Dies war auch dem für die Sicherheit der Pisten und die Sicherung der Hänge im Bereiche der Pisten verantwortlichen R. bewusst und es wurden denn auch verschiedene Massnahmen getroffen. Es steht fest, dass durch die entsprechenden Signalisationstafeln und Lawinenwarnleuchten bei den Talstationen der T.-Bahn in U. und bei der Talstation der Z.bahn in E. sowie bei den Mittel- und Bergstationen auf die aktuelle erhebliche Lawinengefahr hingewiesen wurde.