Ob der Zugang zu dieser Krete abgesperrt war, ist nicht ganz klar. Nach den Aussagen des Zeugen F. müsste man annehmen, dass dies der Fall war, erklärte er doch, auf der Höhe der Bergstation des Q.-Sessellifts (den auch die vier Burschen mindestens einmal benutzt hatten) sei der Durchgang Richtung Grat durch eine Sperre verhindert gewesen, die zusätzlich mit einer Verbotstafel versehen gewesen sei. G. P. und L. P. erwähnten keine Sperre und auch in den Depositionen von R. wird eine solche nicht erwähnt. Der Angeschuldigte erklärte hingegen, die Strecke über den Grat werde kaum je von Variantenskifahrern gewählt, wolle doch kaum jemand vorerst noch bis zur Messstation hochsteigen.