Bereits am Tag zuvor war in der Gemslücke gesprengt worden, wobei eine etwa 50 m breite Lawine ausgelöst wurde, so dass man diesen Bereich als sicher betrachtete. An der noch etwa 250 m weiter entfernten nachmaligen Lawinenabrissstelle wurden hingegen keine Sprengungen vorgenommen. Der fragliche Hang soll nach der Darstellung des Beschuldigten soweit ausserhalb des zu sichernden Gebietes liegen, dass dort in den letzten Jahren nie gesprengt wurde. Der Aufstieg zum Ausgangspunkt der von den Gebrüdern P. und ihren Freunden gewählten Abfahrten erfolgte von den Bergstationen auf dem Joch über den Mittelgrat. Ob der Zugang zu dieser Krete abgesperrt war, ist nicht ganz klar.