Es ist ganz selbstverständlich, dass die Untersuchungsbehörde nicht nur den Sachverhalt festzustellen, sondern auch Rechtsfragen zu beurteilen hat. Die Staatsanwaltschaft hat auf Grund des Untersuchungsergebnisses zu beurteilen, ob mit hinreichender Sicherheit gesagt werden kann, ein strafrechtlich relevantes Verhalten sei auszuschliessen, so dass im Falle der Anklageerhebung mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Freispruch zu rechnen wäre.