anwaltschaft hatte die Untersuchung vielmehr auf den Ort eröffnet. Im Rahmen der nach der Rückweisung der Sache durch die Beschwerdekammer wieder eröffneten Untersuchung wurde das Verfahren nun gegen verschiedene mögliche Verantwortliche eröffnet, unter anderem gegen den Verantwortlichen für den Sicherheitsdienst und Rettungschef R.. Damit konzentriert sich das vorliegende Verfahren allein auf diesen, und es ist lediglich zu prüfen, ob in dessen Aufgabenbereich Sorgfaltspflichtverletzungen vorkamen, welche für den Tod von J. K. adäquat kausal waren.