C. Mit Eröffnungsverfügung vom 21. März 2002 nahm die Staatsanwaltschaft Graubünden das Verfahren wieder auf. Dieses wurde ab 13. August 2002 gegen L. P. und G. P. und gegen Sicherheitschef R. weitergeführt. Mit Anklageverfügung vom 11. März 2003 versetzte der Staatsanwalt L. P. in Anklagezustand und überwies den Fall dem Bezirksgerichtsausschuss Prättigau/Davos zur Beurteilung. – Durch Verfügungen vom 13. Februar 2003, mitgeteilt am 13. März 2003 stellte der Untersuchungsrichter das Verfahren gegen G. P. und gegen R. hingegen wieder ein.