B. Mit Verfügung vom 22. Februar 2000 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Untersuchung über diesen Lawinenunfall. Im Laufe des Verfahrens wurden unter anderem L. P. und G. P., der für die Sicherung der Pisten und der Hänge im Pistengebiet verantwortliche Chef des Z.-Rettungsdienstes und verschiedene Augenzeugen einvernommen. S. K. gab eine schriftliche Stellungnahme ab. Der Untersuchungsrichter holte sodann beim Eidgenössischen Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos ein Gutachten ein. Mit Verfügung vom 11. September 2001 stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung wieder ein. Auf 3