Danach hatte, wie erwähnt, C. die administrativen Aufgaben für das Perso- nal- und Lohnwesen sowie die Zahlungen zu erbringen. Demgegenüber war die „X. A.“ für ganz andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betriebsablauf im Pub wie beispielsweise die Führung des Lokals, die Kontrolle der Kassen etc. zuständig (vgl. act. 6.6, Ziff. 6.1). Dies deckt sich auch mit den Angaben von X. gegenüber dem Untersuchungsrichter, wonach bis etwa Frühjahr 1997 C. für den administrativen Teil des Pubs zuständig war, währenddem der „X. A.“ die eigentliche Führung des Lokals, die Mitarbeiterrekrutierung, die Organisation von Events, der Einkauf etc. oblag (vgl. act. 5.17, S. 2). Entgegen der Auffassung des