6.12, S. 2). Dieser stehen indes nicht bloss die polizeilichen und untersuchungsrichterlichen Einvernahmen sowie die Befragung vor Konkursamt gegenüber, anlässlich derer X. stets übereinstimmend bestätigte, dass er die Buchhaltung, die Lohnabrechnungen und die Weiterleitung der Sozialabzüge erst etwa ab Frühjahr 97 beziehungsweise ab Übergang des Pubs in die Einzelfirma „X. A.“ übernommen und geführt habe (vgl. act. 5.2, S. 2, 3; 5.4, Ziff. 19; 5.17, S. 2, 3, 4). Auch aus dem provisorischen Finanzbericht vom 7. August 1997 geht hervor, dass X. die Buchhaltung erst ab Mai/Juni 1997 geführt hat (vgl. roter Ordner, provisorischer Abschlussbericht).