9. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen die Kosten des Beschwerdeverfahrens gestützt auf Art. 160 Abs. 1 StPO zu Lasten des Beschwerdeführers. 12 Demnach erkennt die Beschwerdekammer : 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.-- gehen zu Lasten des Beschwerdeführers. 3. Mitteilung an: __________ Für die Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden Der Vizepräsident Die Aktuarin ad hoc